Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Was sich ab 2026 ändert

Stefan König

Ab Anfang 2026 treten bedeutende Änderungen bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Kraft. Die bisherige Übergangsregelung nach § 236a SGB VI läuft aus. Künftige Renteneintritte unterliegen ausschließlich den Bestimmungen des § 37 SGB VI, was für viele Betroffene weitreichende Folgen mit sich bringt.

Übergangsregelung endet zum 1. Januar 2026

Versicherte mit einer anerkannten Schwerbehinderung, die bislang von der Übergangsregelung profitieren konnten, sollten ein besonderes Augenmerk auf ihr Geburtsdatum legen. Die letzte Gruppe, die noch unter das alte Recht fällt, umfasst Menschen, die zwischen dem 2. Dezember und dem 31. Dezember 1963 geboren wurden. Für diese besteht die Möglichkeit, bis zum 1. November 2025 mit Abschlag in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen einzutreten. Der Abschlag beträgt weiterhin 10,8 Prozent. Ein Rentenantritt nach diesem Stichtag ist nach den alten Regeln nicht mehr möglich.

Neuregelung gilt für Jahrgänge ab 1964

Ab Geburtsjahrgang 1964 greifen ausschließlich die verschärften Vorgaben des § 37 SGB VI. Damit setzt die abschlagsfreie Altersrente für schwerbehinderte Menschen verbindlich mit vollendetem 65. Lebensjahr ein. Für eine vorgezogene Rente muss mindestens ein Grad der Behinderung (GdB) von 50 nachgewiesen werden, ferner müssen 35 Jahre an Wartezeit (Mindestversicherungszeit) vorliegen. Wer früher in Rente gehen möchte – frühestens ab 62 Jahren – muss mit dauerhaften Abschlägen rechnen.

Dauerhafte Abschläge und ihre Bedeutung

Eine der zentralen Änderungen ist die Dauerhaftigkeit der Abschläge. Diese betragen weiterhin monatlich 0,3 Prozent pro vorgezogenem Rentenmonat, was sich bei maximaler Ruhezeit auf insgesamt 10,8 Prozent summieren kann. Wer eine vorgezogene Altersrente beansprucht, muss diese Kürzungen dauerhaft einkalkulieren. Dies kann erhebliche finanzielle Auswirkungen haben, die unbedingt frühzeitig in die persönliche Vorsorgeplanung integriert werden sollten.

Anspruchsvoraussetzungen im Überblick

Für die Inanspruchnahme der Altersrente für schwerbehinderte Menschen gelten ab 2026 klare Voraussetzungen

- Vollendung des 65. Lebensjahres für abschlagsfreie Rente.

- Frühestens möglich ab 62 Jahren mit Abschlägen bei mindestens GdB 50.

- Nachweis von mindestens 35 Jahren Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung.

- Vorliegen einer Schwerbehinderung von mindestens 50 GdB zum Zeitpunkt des Rentenbeginns.

Diese Bedingungen müssen zum Zeitpunkt der Rentenantragsstellung erfüllt sein. Es empfiehlt sich, etwaige Lücken im Versicherungsverlauf noch rechtzeitig zu schließen.

Relevanz der Fristen und strategischer Rentenbeginn

Für Versicherte aus den Jahrgängen 1963 und älter kann es finanziell von Vorteil sein, den Renteneintritt noch vor dem 1. November 2025 zu prüfen. Wer die Bedingungen erfüllt, aber zu spät agiert, verweist sich automatisch auf die neue Rechtslage mit höheren Altersgrenzen und eventuell größeren Abschlägen. Eine sorgfältige Prüfung der eigenen Biografie und ein gezielter Antrag bei der Rentenversicherung sind deswegen geboten. Der strategische Zeitpunkt des Rentenbeginns kann über die Höhe der Lebensrente entscheiden.

Auswirkungen für persönliche Vorsorge und Planung

Die Reform beeinflusst nicht nur die Höhe der Altersrente, sondern auch die Gestaltung individueller Vorsorgestrategien erheblich. Besonders Menschen, die auf einen vorzeitigen Renteneintritt angewiesen sind, etwa aus gesundheitlichen Gründen, müssen ihre Finanzplanung an die neue Gesetzeslage anpassen. Die dauerhaften Rentenabschläge lassen das verfügbare Einkommen deutlich geringer ausfallen, weshalb eine ergänzende Vorsorge noch wichtiger wird.

Empfehlungen zum weiteren Vorgehen

Betroffene sollten jetzt

- Den eigenen GdB-Status überprüfen und ggf. Feststellungsantrag stellen.

- Den aktuellen Versicherungsverlauf anfordern und auf Lücken kontrollieren.

- Individuelle Rentenauskunft bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen, um konkrete Zahlen zu erhalten.

- Den voraussichtlichen Rentenbeginn unter den neuen Regeln mit einem Fachmann oder einer Beratungsstelle besprechen.

- Anträge und Fristen rechtzeitig beachten, um Nachteile durch die Neuregelung zu vermeiden.

Die kommenden Neuregelungen zur Altersrente für schwerbehinderte Menschen erfordern frühzeitige Information und aktives Handeln. Ein bewusster Umgang mit den Stichtagen und eine sorgfältige Vorsorge können dazu beitragen, persönliche Nachteile zu verhindern und die Rentenzeit sorgenfreier zu gestalten.

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