Elektronische Patientenakte: Was ändert sich ab Oktober für Versicherte?

Dr. Markus Lehmann

Ab Oktober ändert sich der Umgang mit Gesundheitsdaten grundlegend: Die elektronische Patientenakte (ePA) wird Pflichtbestandteil der medizinischen Dokumentation.

Automatische Einrichtung der ePA durch Krankenkassen

Gesetzliche Krankenkassen haben für alle Versicherten automatisch eine ePA angelegt. Wer die Speicherung seiner Daten nicht möchte, muss aktiv widersprechen. Dieses Opt-out-Prinzip sorgt dafür, dass die elektronische Patientenakte flächendeckend genutzt wird. Ausnahmen gelten nur dann, wenn ausdrücklich widersprochen wird. Die elektronische Patientenakte wird so zum zentralen Instrument in der Gesundheitsversorgung.

Ärztliche Dokumentationspflicht ab Oktober

Alle Ärztinnen und Ärzte sind ab dem 1. Oktober gesetzlich verpflichtet, neue Diagnosen und Befunde digital in der ePA zu hinterlegen. Die freiwillige Nutzung der ePA gehört der Vergangenheit an. Insbesondere Kardiologen, Hausärztinnen oder Orthopäden müssen alle relevanten medizinischen Informationen in die digitale Akte der Patientinnen und Patienten eintragen. Das ermöglicht eine kontinuierliche, transparente Dokumentation des aktuellen Gesundheitsstatus.

Eigene Dokumente digital hochladen

Patientinnen und Patienten profitieren von erweiterten Rechten: Über eine App, die von der Krankenkasse angeboten wird, können eigene Dokumente, Laborauswertungen oder Arztbriefe in die elektronische Patientenakte hochgeladen werden. Hierbei ist es sinnvoll, eine klare Benennung zu wählen, etwa nach der Art des Dokuments, dem Ausstellungsdatum und der behandelnden Ärztin oder dem Arzt. Beispiele wären zum Beispiel „Blutwerte_2024-08-15_DrSchmidt.pdf“ oder „Röntgen_Hand_2024-07-22_KlinikMitte.pdf“. Dadurch bleibt der Überblick über die digital gespeicherten Befunde erhalten.

Festgelegte Zugriffsrechte schützen Daten

Der Zugriff auf die elektronische Patientenakte ist streng geregelt. Nur die jeweils behandelnden Praxen sowie Apotheken erhalten Zugriff auf die digitalen Gesundheitsdokumente. Standardmäßig können Arztpraxen nach einer Freigabe durch die Patientin oder den Patienten für 90 Tage Einsicht nehmen. Apotheken erhalten eine Leseberechtigung für maximal 3 Tage. Außerhalb dieser Zeitfenster muss jeweils eine neue Freigabe erfolgen. Dies verhindert unbefugten Zugriff und sorgt für Transparenz bei der Nutzung personenbezogener Gesundheitsdaten.

Verwaltung sensibler und versteckter Dokumente

Ein bedeutender Vorteil der elektronischen Patientenakte ist die individuelle Kontrolle. Einzelne Dokumente können gezielt verborgen werden. Patientinnen und Patienten entscheiden selbst, welche Befunde für Ärzte oder Apotheken sichtbar sind. Gerade bei sensiblen Informationen – beispielsweise aus der Psychotherapie, HIV-Diagnosen oder bestimmten Befunden der Gynäkologie – können Einträge ausgeblendet werden. Wichtig: Solche sensiblen Daten dürfen grundsätzlich nur mit ausdrücklicher Einwilligung in die ePA aufgenommen werden. Somit bleibt die Kontrolle über die persönlichen Gesundheitsdaten stets in der eigenen Hand.

Sichere Verwaltung mit der ePA-App

Die ePA-App der Krankenkasse spielt eine zentrale Rolle für die Verwaltung und Organisation: Über die intuitive Benutzeroberfläche können Nutzerinnen und Nutzer Dokumente hochladen, Sichtbarkeiten steuern, Zeiträume für Zugriffsrechte festlegen und nachvollziehen, welche Einrichtung wann auf welche Dokumente zugegriffen hat. Eine übersichtliche Darstellung der wichtigsten Informationen fördert die Transparenz. Anleitungen und Hilfefunktionen helfen bei der korrekten Nutzung.

Kommerzielle und gesellschaftliche Auswirkungen der ePA-Einführung

Die Einführung der elektronischen Patientenakte bringt zahlreiche Veränderungen für die Beteiligten. Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet die digitale Dokumentationspflicht einen höheren Aufwand bei der Datenpflege, eröffnet aber auch die Chance auf effizientere Arbeitsprozesse. Hersteller von Praxissoftware sowie Anbieter digitaler Gesundheitslösungen profitieren von der Nachfrage nach sicheren Schnittstellen und kompatiblen Produkten. Für gesetzliche Krankenkassen entsteht die Herausforderung, ihre IT-Systeme dauerhaft aktuell und sicher zu halten.

Marktüberblick: Anbieter und digitale Lösungen

Im Bereich der ePA-Apps und Gesundheitsakten gibt es verschiedene Lösungen. Die größten gesetzlichen Krankenkassen – darunter Techniker Krankenkasse, Barmer, DAK und AOK – bieten ihren Versicherten jeweils eigene Apps an, die auf gemeinsamen technischen Standards aufbauen. Private Anbieter wie IBM oder Telekom Healthcare entwickeln IT-Infrastrukturen, die im Hintergrund für Datensicherheit sorgen. Im Vordergrund für Versicherte steht dabei die leichte Nutzbarkeit: Einfache Menüführung, Klartextanzeigen und nachvollziehbare Datenschutzinformationen sind wichtige Entscheidungskriterien. Erfahrungsberichte zeigen, dass die Umsetzung bei den einzelnen Krankenkassen unterschiedlich ausfällt – größere Anbieter investieren oft mehr in Nutzerfreundlichkeit und Service-Angebote.

Die Einführung der elektronischen Patientenakte markiert einen wesentlichen Schritt in Richtung Digitalisierung des deutschen Gesundheitswesens. Wer die Kontrolle über die eigenen Gesundheitsinformationen behalten und von den Vorteilen profitieren möchte, sollte sich mit den Funktionen und Möglichkeiten der ePA intensiv auseinandersetzen.

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