Erwerbsminderungsrente nach 1960: Was Betroffene wissen müssen

Stefan König

Wer nach 1960 geboren ist, steht bei Berufsunfähigkeit vor neuen Herausforderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Der klassische Berufsschutz existiert für diese Jahrgänge nicht mehr – stattdessen ist die Erwerbsminderungsrente nach § 43 SGB VI das zentrale Leistungsinstrument. Was das konkret bedeutet, welche Bedingungen gelten und wie private Absicherung sinnvoll ergänzt, erläutert dieser Überblick.

Wegfall des Berufsschutzes für nach 1960 Geborene

Für Versicherte, die nach 1960 geboren wurden, entfällt der sogenannte Berufsschutz. Das bedeutet, es kommt für die Beurteilung der Erwerbsminderung nicht mehr darauf an, ob jemand seinen erlernten Beruf ausüben kann. Maßgeblich ist allein, inwieweit die tägliche Arbeitskraft auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch einsetzbar ist.

Unterschied zwischen Berufsunfähigkeitsrente und Erwerbsminderungsrente

Bisher konnten Versicherte mit Berufsunfähigkeit unter bestimmten Bedingungen eine Sonderrente erhalten. Diese Option ist für die jüngeren Jahrgänge ersatzlos entfallen. Die Absicherung bei dauerhafter gesundheitlicher Einschränkung erfolgt nur noch über die Erwerbsminderungsrente. Der Unterschied: Für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente zählt allein die rechtlich festgelegte Leistungsfähigkeit in beliebigen Tätigkeiten – unabhängig vom bisherigen Beruf oder der Qualifikation.

Strengere Voraussetzungen: Maßstab ist der allgemeine Arbeitsmarkt

Die Anforderungen an den Bezug einer Erwerbsminderungsrente sind hoch angesetzt. Entscheidend ist, wie viele Stunden täglich eine Person noch arbeiten kann. Wer weniger als drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt einsetzbar ist, erhält die volle Erwerbsminderungsrente. Wer noch zwischen drei und sechs Stunden tätig sein könnte, hat lediglich Anspruch auf eine teilweise Rente. In vielen Fällen sind diese Renten zudem befristet und werden regelmäßig überprüft.

- Leistungsfähigkeit von unter 3 Stunden: volle Erwerbsminderungsrente

- Leistungsfähigkeit von 3–6 Stunden: teilweise Erwerbsminderungsrente

- Über 6 Stunden: kein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente

Gerade weil es keine Bindung mehr an den ursprünglich ausgeübten Beruf gibt, kann als Verweis auch jede andere zumutbare Tätigkeit in Betracht kommen.

Rehabilitation vor Rente: Grundsatz im Antragsverfahren

Im gesetzlichen Verfahren prüft der Rentenversicherungsträger vor jeder Rentengewährung, ob eine Rehabilitation erfolgversprechend erscheint. Die sogenannte Reha geht vor Rente. Das Ziel: Wenn durch medizinische oder berufliche Maßnahmen die Arbeitsfähigkeit erhalten werden kann, wird zunächst diese Möglichkeit ausgeschöpft. Entsprechend sind vollständige medizinische Unterlagen entscheidend für das Verfahren.

Tipps für den Antrag auf Erwerbsminderungsrente

Um die Erfolgschancen beim Antrag zu erhöhen, empfehlen sich mehrere Schritte

- Sorgfältige Zusammenstellung aller relevanten ärztlichen Befunde und Atteste

- Lückenlose Darstellung der bisherigen Beitragszeiten und Erwerbsbiografie

- Präzise und strukturierte Darstellung der eigenen Einschränkungen im Alltag

Ein strukturierter, nachvollziehbarer Antrag kann dazu beitragen, die Chancen auf einen positiven Bescheid zu verbessern.

Private Berufsunfähigkeitsversicherung als Ergänzung

Während die gesetzliche Erwerbsminderungsrente nur harte Fälle absichert, kann eine private Berufsunfähigkeitsversicherung eine wichtige Ergänzung sein. Sie zahlt im Regelfall dann, wenn der eigene Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausgeübt werden kann. Wichtig ist jedoch, die Versicherungsbedingungen sorgfältig zu prüfen: Manche Tarife sehen Einschränkungen hinsichtlich des Leistungsgrundes oder der konkreten Ausgestaltung vor.

Ein frühzeitiger Abschluss kann sich lohnen: Je jünger und gesünder die versicherte Person, desto günstiger und wahrscheinlicher ist ein Versicherungsschutz ohne Ausschlüsse. Dennoch ersetzt die private Berufsunfähigkeitsversicherung nicht die gesetzlichen Bedingungen, sondern ergänzt sie lediglich.

Vorteile fundierter Vorbereitung und Beratung

Die Thematik Erwerbsminderungsrente ist komplex. Wer vor dem Antrag gründlich recherchiert und sich im Zweifelsfall beraten lässt, kann typische Fehler vermeiden. Fachkundige Sozialverbände, Rentenberatungsstellen und auch spezialisierte Rechtsanwälte bieten Unterstützung bei der Antragstellung und im Widerspruchsfall.

Die genaue Kenntnis der gesetzlichen Vorgaben sowie eine ehrliche Einschätzung der eigenen Arbeitsfähigkeit ermöglichen es, gezielt vorzugehen und alle notwendigen Unterlagen beizubringen. Ergänzend sorgt eine früh abgeschlossene private Berufsunfähigkeitsversicherung für zusätzliche finanzielle Sicherheit – besonders, wenn der Lebensstandard gehalten werden soll.

Zentrale Begriffe wie Erwerbsminderungsrente und Berufsunfähigkeit spielen dabei eine wichtige Rolle für die Absicherung, gerade für jene, die nach 1960 geboren wurden. Eine sorgfältige Planung ist entscheidend, um im Fall der Fälle optimal abgesichert zu sein.

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