Viele Menschen in Deutschland profitieren ab sofort von wichtigen Neuerungen beim Rundfunkbeitrag. Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann sich vollständig von der GEZ-Gebühr entlasten lassen – ein finanzieller Vorteil, der gerade für Studierende und einkommensschwache Haushalte relevant ist.
Kreis der Befreiten wächst deutlich
Immer mehr Bürger in Deutschland sind künftig vom Rundfunkbeitrag befreit. Aktuell betrifft dies rund 2,8 Millionen Menschen. Die Grundlage dafür bilden klar definierte Anspruchsgruppen: Dazu zählen Empfänger von BAföG, Sozialgeld, Arbeitslosengeld II, Hilfe zur Pflege, Grundsicherung im Alter, Asylbewerberleistungen sowie Menschen mit bestimmten Behinderungen.
BAföG-Empfänger profitieren besonders
Sowohl Studentinnen und Studenten als auch Schülerinnen und Schüler, die BAföG erhalten, können einen Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag stellen. Der Clou: Der Antrag kann sogar rückwirkend für bis zu drei Jahre gestellt werden. Das gilt sowohl für klassisches Studenten-BAföG als auch für Schüler-BAföG. In WGs oder Studentenwohnheimen profitieren alle Bewohner vom Beitragswegfall, sofern sie selbst einen BAföG-Bescheid vorweisen können.
Wer noch von der Befreiung profitiert
- Sozialgeld- und Arbeitslosengeld-II-Empfänger
- Menschen mit anerkannter Behinderung (wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind)
- Personen mit Asylbewerberleistungen
- Empfänger von Grundsicherung im Alter oder Erwerbsminderung
Besonders unkompliziert gestaltet sich der Prozess mittlerweile durch das Online-Antragsverfahren. Bürger können ihren Antrag auf Befreiung bequem digital stellen und müssen dafür nur den aktuellen Bewilligungsbescheid einer der genannten Sozialleistungen hochladen.
Diese Gruppen müssen weiter zahlen
Nicht für alle entfällt die Zahlungspflicht. Empfänger von Arbeitslosengeld I, Wohngeld oder Übergangsgeld sind weiterhin verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu leisten. Auch Rentner bleiben davon nicht grundsätzlich verschont. Nur wenn sie zusätzlich eine Sozialleistung erhalten – etwa Grundsicherung im Alter – besteht eine Möglichkeit auf Befreiung.
Ablauf der Antragstellung und Tipps
Wer zu den Anspruchsberechtigten zählt, sollte folgende Punkte beachten
- Antragsformulare sind online beim Beitragsservice erhältlich
- Für den Antrag wird der aktuelle Sozialleistungsbescheid benötigt
- Rückwirkende Befreiung ist für bis zu drei Jahre möglich
- Nach Ablauf des Sozialleistungsbewilligungszeitraums ist ein neuer Antrag notwendig
Bedeutung für Wohngemeinschaften und Studierende
In Wohngemeinschaften und Studentenwohnheimen bringt die Neuregelung große finanzielle Erleichterung. Sobald alle Bewohner einen BAföG-Bescheid vorweisen, entfällt die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrags für alle im Haushalt lebenden Personen. Das kann besonders bei hohen Mieten oder begrenztem Einkommen eine spürbare Entlastung bedeuten.
Ausblick und Informationsquellen
Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten erhält die Befreiung vom Rundfunkbeitrag nochmals an Bedeutung. Der Beitragsservice informiert regelmäßig auf seiner offiziellen Website über aktuelle Regelungen und Anpassungen. Eine kontinuierliche Prüfung der eigenen Ansprüche lohnt sich, da Änderungen bei den Sozialleistungen auch zu einer Anpassung der Befreiung führen können.
Rechtliche Grundlage und weiterführende Hinweise
Die aktuelle Regelung fußt auf § 4 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags. Weiterführende Informationen und Formulare finden sich auf der Website des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice und bei den zuständigen Sozialbehörden. Für individuelle Fragen steht zudem die Beratungsstelle des Beitragsservice bereit.